
Doppelte Haushaltsführung: Wann Sie Apartment-Kosten absetzen können und warum Serviced Apartments dem Hotel steuerlich oft überlegen sind.
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitunterkunft am Arbeitsort braucht, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen – das gilt für die Mietwohnung ebenso wie für ein Serviced Apartment. Gerade bei befristeten Einsätzen ist das Apartment oft die praktischere und besser dokumentierbare Lösung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Von doppelter Haushaltsführung spricht das Finanzamt, wenn Sie aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitunterkunft unterhalten, Ihr Lebensmittelpunkt aber am Heimatort bleibt – dort, wo Familie, Partner oder Ihr soziales Umfeld leben. Klassische Fälle: die neue Stelle in einer anderen Stadt, ein längerer Projekteinsatz oder eine Versetzung.
Zwei Grundvoraussetzungen gelten: Am Heimatort führen Sie einen eigenen Hausstand (und beteiligen sich an dessen Kosten), und die Zweitunterkunft liegt am oder nahe dem Arbeitsort.
Absetzbar sind insbesondere die Unterkunftskosten am Arbeitsort (bei Inlandsfällen bis zu 1.000 € pro Monat), Fahrtkosten für eine wöchentliche Heimfahrt sowie in den ersten drei Monaten Verpflegungsmehraufwand mit Pauschalen. Wichtig für Apartment-Gäste: Auch die Kosten eines Serviced Apartments oder Aparthotels zählen als Unterkunftskosten – nicht nur klassische Mietverträge.
Drei Gründe sprechen für das Apartment. Erstens die Dokumentation: Sie erhalten saubere Rechnungen mit ausgewiesenen Übernachtungskosten – ideal für die Steuererklärung oder Abrechnung mit dem Arbeitgeber. Zweitens die Kosten: Gestaffelte Langzeitraten liegen deutlich unter dauerhaften Hotelpreisen, und die eigene Küche reduziert die Verpflegungskosten nach Ablauf der Pauschalen-Phase erheblich. Drittens die Lebensqualität: Wer wochenlang beruflich unterwegs ist, braucht mehr als ein Bett – nämlich einen Alltag.
ADAPT Apartments bietet an vier Standorten (Berlin-Adlershof, Siegen, Gießen, Wetzlar) Apartments mit voll ausgestatteter Küche, kostenloser Waschmaschine und WLAN (im Gebäude) – und stellt Rechnungen aus, die Buchhaltung und Finanzamt glücklich machen.
Bewahren Sie alle Rechnungen auf und lassen Sie sich Langzeitaufenthalte zusammenhängend fakturieren. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob er die Unterkunft direkt übernimmt – dann entfällt das Thema in Ihrer Steuererklärung. Und prüfen Sie mit steuerlicher Beratung, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt, bevor Sie planen.
Zählt ein Aparthotel als Zweitwohnung im Sinne der doppelten Haushaltsführung? Ja, Unterkunftskosten im Serviced Apartment können grundsätzlich angesetzt werden – die Details klärt Ihre Steuerberatung.
Gibt es eine Obergrenze? Bei doppelter Haushaltsführung im Inland sind Unterkunftskosten bis 1.000 € monatlich abziehbar.
Was ist mit kürzeren Einsätzen? Bei Auswärtstätigkeiten (ohne doppelten Haushalt) sind Übernachtungskosten oft ebenfalls absetzbar – ein Fall für die Steuerberatung.
Stellt ADAPT entsprechende Rechnungen aus? Ja, mit allen für Arbeitgeber und Finanzamt relevanten Angaben.
Autorin: Mandy Reimann, COO ADAPT Apartments

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